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Das österreichische Wohnungswesen zeichnet sich im internationalen Vergleich durch geringe Wohnkosten und eine hohe Qualität des Wohnens aus. Slums sind hierzulande unbekannt - ein Verdienst der Kombination aus Gemeinnützigkeit, öffentlicher Wohnbauförderung und Wohnsicherheit durch ein starkes Gesetz. So haben die Gemeinnützigen kein „privates“ geschäftliches Interesse und sind von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Erträge wieder in Wohnbaumaßnahmen zu investieren, wodurch „billiges“ Geld zur Verfügung steht. Auch die Wohnbauförderung bedeutet kostengünstige Finanzierung mit langen, verkraftbaren Fristen.
Die niederösterreichische Wohnbauförderung ist eine gemischte Subjekt- (für Personen) und Objekt- (für das Haus) Förderung. Beide Förderungen kommen den BewohnerInnen zugute - in unterschiedlicher Form und wenn gewisse Kriterien erfüllt werden (EU-Bürgerschaft, Einkommensgrenzen, Hauptwohnsitz).
Die „Wohnbauförderung“ gibt es für den Bau des Hauses. In ein gefördertes Haus dürfen allerdings nur solche Personen einziehen, die selbst förderungswürdig sind, also deren Jahreseinkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt.
Den „Wohnzuschuss“ gibt es als Hilfe für BewohnerInnen, deren Einkommen unter den geltenden Einkommensgrenzen liegt.
Mehr darüber unter:
http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/Wohnzuschuss-Modell-2009.html oder bei Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Wohnungsförderung, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A
Tel: 0 27 42 / 22 133, Fax: 0 27 42 / 9005-14 377
e-mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
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